Versicherungsschutz für DAV-Mitglieder

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):

Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,00 je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,00 für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen. Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport. Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreiserankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV-Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.

Zu Punkt 1 und 2: Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Bei Schadensmeldungen zu den Punkten 1 und 2 nehmen Sie bitte direkt mit der Würzburger-Versicherung AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.

3. 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

4. Neu - ab 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (Versicherungsnummer: 405/11/542704705) leistet:
  5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
  5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten:
Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Was ist im Todesfall zu beachten:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0180/2336789 anzuzeigen. Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen finden Sie in den weiter unten eingestellten Dokumenten. Unfälle melden Sie bitte umgehend direkt der R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0611/533-4048 Frau Hofmann (kirsten.hofmann@ruv.de) oder
Tel.: 0611/533-9824 Herr Nowotny (thomas.nowotny@ruv.de)

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 2.000.000,00 sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Ver- sicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtver- sicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2011) und Expeditionen.

Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".

Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.

Schadensmeldungen und weitere Informationen zu den Versicherungen:
Such-, Bergungs- und Rettungskosten sowie unfallbedingte Heilkosten (Punkte 1 und 2):

Würzburger-Versicherung AG, Tel.: 0931/2795-250.

ASS Schadenanzeige für Unfälle ab 12/2014

Schadenanzeige für Hütten- Reisegepäck

AVB DAV ASS 2011 Versicherungsbedingungen ASS

ASS Alpiner Sicherheits Service Verbraucherschutzinfo

Leistungsübersicht Alpiner Sicherheits Service 2011

ASS Flyer Alpiner Sicherheits Service


Unfallversicherung R+V Versicherung AG (Punkt 4):
Tel.: 0611/533-4048 Frau Hofmann (kirsten.hofmann@ruv.de) oder
Tel.: 0611/533-9824 Herr Nowotny (thomas.nowotny@ruv.de)

ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige

ASS Unfallversicherung Gliedertaxe R+V AUB 2008 (PUR 01 10)

ASS Unfallversicherung Mehrleistung PUR0708

ASS Unfallversicherung BVV Pauschalreisen außerhalb Europas

ASS Unfallversicherung R+V-BVV Zecken

ASS Unfallversicherung ZB Gruppen-UV (PUR01 12)


Sporthaftpflicht-Versicherung (Punkt 5):
Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55,
E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Schadenanzeige Sporthaftpflicht

Informationen der Deutschen Botschaft in Pakistan für Touren in Pakistan:
Es wird empfohlen, sich auch bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in die
Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) der Botschaft eintragen zu lassen.

Botschaft Pakistan Meldung Bergsteiger